Mietvertrag
Rechtsanwalt Mietrecht Mietvertrag
Fakten zum Mietvertrag
Der Mietvertrag ist eine gegenseitige Vereinbarung zweier Parteien (Vermieter und Mieter) zur zeitweisen und entgeltlichen Gebrauchsüberlassung. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die Nutzung der gemieteten Sache zu gewähren. Der Mieter verpflichtet sich zur Zahlung des vereinbarten Mietzinses. Mögliche Mietgegenstände sind unbewegliche, sowie bewegliche Sachen oder Sachteile, die gebrauchstauglich sind. Für das Mietrecht allgemein gelten die §§ 535 bis 548 BGB, speziell für die Wohnraummiete finden die §§ 549 bis 580a BGB Anwendung.
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Ich bin seit 1999 als Rechtsanwältin tätig und habe mich auf Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht spezialisiert. Ich heiße Sie herzlich willkommen und freue mich sehr darauf, auch Sie erfolgreich beraten und vertreten zu dürfen.
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Mail: info@mietrechthannover.de
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